FCI - Standard Nr. 61 / 21. 1. 2004 / D

ST. BERNHARDSHUND (BERNHARDINER)
URSPRUNG
: Schweiz.

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES : 29. 10. 2003.

VERWENDUNG : Begleit-, Wach- und Hofhund.

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer,
Molossoide, Schweizer
Sennenhunde und andere
Rassen.
Sektion 2.2 Molosser, Typ Berghunde.
Ohne Arbeitsprüfung.

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Auf der Passhöhe des Grossen St.Bernhard auf 2469 m über Meer haben Mönche im 11. Jahrhundert als Zufluchtsort für Reisende und Pilger ein Hospiz gegründet. Dort wurden seit der Mitte des 17. Jahrhunderts zur Bewachung und zum Schutz grosse Berghunde gehalten. Das Vorhandensein solcher Hunde ist bildlich seit 1695 und schriftlich in einer Aktennotiz des Hospizes im Jahre 1707 dokumentiert. Die Hunde wurden bald als Begleithunde und besonders als Rettungshunde für in Schnee und Nebel verirrte Reisende eingesetzt. Die in vielen Sprachen publizierten Chroniken über zahlreiche durch diese Hunde dem weissen Tode entrissene Menschenleben und die mündlichen Berichte der Soldaten, welche 1800 mit Napoleon Bonaparte den Pass überquerten, haben im 19. Jahrhundert den Ruf des Bernhardiners, dazumal "Barry-Hund" genannt, über ganz Europa verbreitet, und der legendäre Barry wurde zum Urbild des Rettungshundes.
Die direkten Vorfahren des St.Bernhardshundes, waren die in der Gegend viel verbreiteten grossen Bauernhunde, welche in wenigen Generationen, nach einem festgelegten Idealtyp, zur heutigen Rasse gezüchtet wurden. Heinrich Schumacher von Hollingen bei Bern begann als erster 1867 für seine Hunde Abstammungsurkunden auszustellen.

Im Februar 1884 wurde das "Schweizerische Hundestammbuch" (SHSB) eröffnet; die allererste Eintragung war der Bernhardiner Léon, und die weiteren 28 Eintragungen betrafen ebenfalls Bernhardiner. Am 15. März 1884 wurde der "Schweizerische St. Bernhardsclub" in Basel gegründet. Anlässlich eines internationalen Kynologen-kongresses am 2. Juni 1887 wurde der St.Bernhardshund offiziell als schweizerische Hunderasse anerkannt und der Rassestandard wurde als verbindlich erklärt. Der Bernhardiner gilt seither als Schweizer Nationalhund.

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Es existieren zwei Varietäten des St.Bernhardshundes :

Varietät Kurzhaar (Stockhaar) und Varietät Langhaar.
Beide Varietäten sind von beachtlicher Grösse und erhabener Gesamt-erscheinung; sie haben einen harmonischen, kräftigen, strammen und muskulösen Körper, mit imposantem Kopf und aufmerksamem Gesichtsausdruck.

WICHTIGE PROPORTIONEN: Angestrebte Proportion Widerristhöhe zu Rumpflänge (gemessen vom Buggelenk bis zum Sitzbeinhöcker) - 9 : 10.Angestrebtes Verhältnis Widerristhöhe zu Brusttiefe : siehe Skizze. Gesamtlänge des Kopfes etwas grösser als ein Drittel der Widerristhöhe. Verhältnis Fangtiefe (gemessen am Fangansatz) zu Fanglänge knapp 2 : 1. Fang etwas länger als ein Drittel der Gesamtkopflänge.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Im Wesen freundlich; Temperament ruhig bis lebhaft; wachsam.

KOPF : Massiv, imposant und ausdrucksstark.

OBERKOPF :
Schädel : Stark, breit, im Profil und von vorne gesehen leicht gewölbt; im Affekt bildet der Ohransatz mit dem Oberkopf eine gerade Linie, die seitlich in sanfter Rundung in die kräftig entwickelten hohen Backenpartien übergeht. Stirn gegen den Fang zu steil abfallend. Hinterhauptbeinhöcker nur mässig betont. Obere Augenbogen stark entwickelt. Die am Stirnansatz beginnende, deutlich ausgebildete Stirnfurche verläuft mitten über den Oberkopf. Die Stirnhaut über den Augen bildet leichte Falten, die gegen die Stirnfurche zu konvergieren; im Affekt sind sie mässig sichtbar, ansonsten sind sie eher unauffällig.
Stop : Markant ausgeprägt.

GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Schwarz, breit und eckig; Nasenlöcher gut geöffnet.
Fang : Gleichmässig breit. Nasenrücken gerade, mit leichter Rinne.
Lefzen : Lefzenränder schwarz pigmentiert. Lefzen des Oberkiefers stark entwickelt, straff und nicht zu stark überhängend, gegen die Nase zu einen weiten Bogen bildend. Mundwinkel bleibt sichtbar.
Kiefer / Zähne : Ober- und Unterkiefer kräftig, breit, gleich lang. Gut entwickeltes, regelmässiges und vollständiges Scheren- oder Zangengebiss.
Engschliessender Vorbiss ohne Kontaktverlust der Schneidezähne zulässig. Fehlen der PM1 (Prämolaren 1) und der M3 toleriert.
Augen : Mittelgross, dunkelbraun bis nussbraun, mässig tief liegend, mit freundlichem Ausdruck. Natürlicher, gefestigter Lidschluss angestrebt; kleiner Knick mit wenig sichtbarer Bindehaut am Unterlid und kleiner Knick am Oberlid sind zulässig. Lidränder vollständig pigmentiert.
Ohren : Mittelgross, hoch und breit angesetzt; Ohrmuscheln stark entwickelt. Ohrlappen geschmeidig, dreieckförmig mit abgerundeter Spitze; hinterer Rand leicht abstehend, vorderer Rand an den Backen anliegend.

HALS : Kräftig und von genügender Länge; Kehl- und Halswamme mässig entwickelt.

KÖRPER :
Im allgemeinen : Gesamterscheinung imposant, harmonisch, stattlich und gut bemuskelt.
Widerrist : Gut ausgeprägt.
Rücken : Breit, kräftig, fest; die Rückenlinie verläuft bis zur Lende gerade und horizontal.
Kruppe : Lang, wenig abfallend, harmonisch in den Rutenansatz übergehend.
Brust : Brustkorb mässig tief mit gut gewölbten Rippen, jedoch nicht tonnenförmig; nicht tiefer als bis zu den Ellenbogen reichend.
Untere Profillinie und Bauch : Gegen hinten leicht aufgezogen.

RUTE : Ansatz breit und kräftig. Rute lang und schwer, letzter Schwanzwirbel mindestens bis zum Sprunggelenk reichend; in der Ruhe gerade herabhängend oder im unteren Drittel leicht aufwärts gekrümmt; in der Erregung höher getragen.

GLIEDMASSEN

VORDERHAND :
Im allgemeinen : Vorderläufe von vorne gesehen gerade und parallel, mässig breit gestellt.
Schultern : Schulterblätter schräg gestellt, muskulös und gut anliegend.
Oberarm: Länger als das Schulterblatt; Winkel zwischen Schulterblatt und Oberarm nicht zu stumpf.
Ellenbogen : Anliegend.
Unterarm : Gerade, starkknochig, trocken bemuskelt.
Vordermittelfuss : Von vorne gesehen senkrecht in der Verlängerung des Unterarms; von der Seite gesehen leicht abgewinkelt.
Vorderpfoten : Breit, mit kräftigen, eng aneinanderliegenden, stark gewölbten Zehen.

HINTERHAND :
Allgemeines : Mässig gewinkelt und muskulös; Hinterläufe von hinten gesehen parallel, nicht eng stehend.
Oberschenkel : Kräftig, muskulös, Keulen breit.
Kniegelenk : Gut gewinkelt, weder aus- noch einwärts gedreht.
Unterschenkel : Schräg gestellt, ziemlich lang.
Sprunggelenk : Leicht gewinkelt, fest.
Hintermittelfuss : Von hinten gesehen gerade und parallel gestellt.
Hinterpfoten : Breit, mit kräftigen, eng aneinanderliegenden, stark gewölbten Zehen. Afterkrallen toleriert, sofern sie den Bewegungs- ablauf nicht behindern.

GANGWERK : Harmonischer, ausgreifender Bewegungsablauf mit gutem Schub aus der Hinterhand, wobei der Rücken stabil und ruhig bleibt. Vorder- und Hinterpfoten werden geradlinig vorgesetzt.



HAARKLEID

HAAR :
Varietät Kurzhaar (Stockhaar) : Deckhaar dicht, glatt, anliegend und derb. Unterwolle reichlich. Keulen leicht behost, Rute dicht behaart.
Varietät Langhaar : Mittellanges, gerades Deckhaar mit reichlich Unterwolle. Gesicht und Ohren kurz behaart; über Hüfte und Kruppe meistens etwas gewellt; Vorderläufe mit Befederung; stark behoste Keulen; Rute buschig.

FARBE : Grundfarbe weiss mit kleineren oder grösseren rotbraunen Platten (Plattenhunde) bis durchgehende rotbraune Decke über Rücken und Flanken (Mantelhunde). Zerrissener Mantel (mit Weiss durchbrochene Decke) gleichwertig. Gestromtes Rotbraun zulässig. Braungelb toleriert. Dunkle Verbrämung am Kopf erwünscht. Anflug von Schwarz am Körper toleriert.
Vorgegebene weisse Abzeichen : Brust, Pfoten, Rutenspitze, Nasenband, Blesse und Genickfleck.
Erwünschte Abzeichen : Weisser Kragen, symmetrische dunkle Maske.

GRÖSSE :
Widerristhöhe : Mindestmass Rüden: 70 cm.
Mindestmass Hündinnen: 65 cm.
Höchstmass Rüden: 90 cm.
Höchstmass Hündinnen: 80 cm.
Hunde, welche das Höchstmass überschreiten, werden in ihrer Beurteilung nicht abgewertet, sofern sie in ihrer Gesamterscheinung harmonisch wirken und ein korrektes Gangwerk aufweisen.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte. Mangelndes Geschlechtsgepräge. Unharmonische Gesamterscheinung. Im Verhältnis zur Grösse zu kurze Läufe (Kurzbeinigkeit). Starke Faltenbildung an Kopf und Hals. Zu kurzer oder zu langer Fang. Nach aussen fallende Lefzen am Unterkiefer. Fehlende Zähne (ausser PM1 und M3). Kleine Zähne (speziell Schneidezähne). Leichter Vorbiss. Helle Augen. Mangelhafter Lidschluss. Senkrücken, Karpfenrücken. Überbaute oder stark abfallende Kruppe. Auf dem Rücken gerollt getragene Rute. Fehlen vorgegebener Abzeichen: Krumme oder stark ausgedrehte Vorderläufe. Steile, O-beinige oder kuhhessige Hinterhand. Fehlerhaftes Gangwerk. Kraushaar. Unvollständige oder fehlende Pigmentierung des Nasenschwamms, um die Nase herum, an den Lefzen und an den Augenlidern. Fehlerhafte Grundfarbe, z.B. rot-braune Tupfen oder Spritzer im Weiss.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER : Wesenschwäche, Aggressivität. Rückbiss, ausgeprägter Vorbiss. Blaues Auge (Glasauge). Ektropium, Entropium. Vollständig weisses oder vollständig rotbraunes Haarkleid (Fehlen der Grundfarbe). Andersfarbiges Haarkleid. Nichterreichen der Mindestgrösse.
Hunde die deutlich physische Abnormitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen müssen disqualifiziert werden.

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.